Hallo,
Vor einigen Tagen, wurde ja ganz groß in den Medien über das gerade gefällte BGH-Urteil zum Thema passive Sterbehilfe gefällt. Und dies ermöglicht nun Ärzten Pflegern und auch den Angehörigen eine lebensverlängernde Behandlung zu beenden, wenn der Patient dies schriftlich oder mündlich als Form der Patientenverfügung wünscht.
Ich stelle mir seit dem die Frage, wie es gehandhabt wird, wenn ein Patient diesen Wunsch auf Grund einer Depression äußert, die er zum Beispiel bekommen hat, nachdem er einen schweren Unfall mit Folgen, oder ein traumatisches Erlebnis hatte.
Gilt nur der Wunsch des Patienten oder wird eventuell noch ein Facharzt zu Rate gezogen um nicht statt der passiven Sterbehilfe zur Hilfe zum Suizid zu gewähren?
Gruß Regina
Hallo Regina,
soweit ich es mitbekommen habe, gilt diese Straffreiheit nur bei Patienten, deren Leben künstlich am Leben gehalten wird und die aber eindeutig zu einem früheren Zeitpunkt gesagt haben, dass sie das nicht wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf diese Weise einem depressiven oder anders Suizidgefährdetem Menschen der Weg geebnet wird.
Dennoch finde ich dieses Gesetzt sehr wichtig.
Gruß
Julia